Aus dem Leben des bergischen Pastors Gottfried Peill
* Elberfeld 1638 † Wermelskirchen 1705)

Aus dem Leben eines reformierten bergischen Pfarrers des 17. Jahrhunderts zu erzählen, ist von einem ganz eigenen und herben Reiz. Unter welch ungemein schwierigen Umständen die hiesigen Geistlichen der damaligen Zeit ihren Dienst versahen, aufgrund der politischen, kirchenpolitischen, gesellschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, das kann man sich heutzutage kaum mehr vorstellen. Allein die Finanzprobleme, denen sie sich tagtäglich gegenübersahen, würden den meisten der heutigen Amtsinhaber sicherlich komplett die Sprache verschlagen; entsprechend machen Geldfragen einen gewichtigen Teil der schriftlichen Überlieferung jener alten Tage aus.1 Der vorliegende Aufsatz stützt sich hauptsächlich auf Sitzungsprotokolle kirchlicher Gremien, die es gewöhnlich überwiegend mit den schwierigeren Problemen des pastoralen Alltags zu tun hatten und insofern naturgemäß von ganz anderem Schlage sind als Gemeinde-Chroniken und Jubiläums-Festschriften. Dieser Schieflage der Quellen muß man sich beim Lesen stets gewärtig sein; sie auszubalancieren ist allein dem historischen Roman als Privileg vorbehalten. Als weitere Hauptquelle diente die stolze Familiengeschichte der Peills von Edmund Strutz (1927). Äußerer Anlaß zur vorliegenden kleinen Studie ist einerseits der 300. Todestag Gottfried Peills, andererseits aber besonders auch das 350-jährige Jubiläum der Alten Universität Duisburg, in deren Mauern viele unserer bergischen Pastoren des 17. und 18. Jahrhunderts ihr geistliches Rüstzeug empfingen.

Herkunftsfamilie

Gottfried Peill wurde am 12.12.1638, also während des Dreißigjährigen Krieges, in der Elberfelder Mirke geboren. Dort waren die Peills schon länger als Garnkaufleute und Bleicher ansässig gewesen. Die Schreibweise des Familiennamens variiert von Peill und Peil über Piel bis Püll und Pÿll; korrekt wäre wohl die letztere Version, deren Diphthong (y mit 2 Pünktchen) im Niederländischen erhalten geblieben ist, jedoch meist als „ij“ gedruckt wird. Gottfrieds Mutter kam aus der angesehenen Elberfelder Familie Teschemacher.

Gottfried war das vierte von acht Kindern. Ein um 5 Jahre älterer Bruder starb kurz vor Gottfrieds Geburt und sein 2 Jahre jüngerer Bruder wurde keine 6 Jahre alt. Die beiden anderen Brüder wurden Kaufleute in Holland, zwei Schwestern heirateten Elberfelder Kaufleute (Plücker und Bosselmann) und die Schwester Sibylla (1645-1717) wurde Ehefrau des Kettwiger Pfarrers Michael Engels.

Schule

Offenbar waren Gottfrieds Eltern auf eine solide Schulbildung bedacht; denn sie schickten den Knaben auf das katholische Gymnasium Laurentianum nach Köln – ihrer eigenen, streng calvinistischen Überzeugung zuwider. Allein, die örtliche Lateinschule der reformierten Gemeinde war damals in einem derart verlotterterten Zustand, dass die frommen Eltern mit dieser Entscheidung sogar einen Ausschluss von den Sakramenten riskierten, welchen die Kirche solchen Treulosen androhte.2 Möglicherweise war es aber auch in der Familie gerade der Elberfelder Pfarrer Teschemacher (s. u.) selbst gewesen, welcher den Anstoß zu diesem Schritt gab.

Wo Gottfried als externer Schüler wohnte, wissen wir nicht; es gab allerdings Verwandte in Köln, denn ein Bruder seines Urgroßvaters hatte sich dort vor 1600 als Lederhändler niedergelassen. Während des letzten Schuljahres in Köln (1654) heiratete Gottfrieds 18jährige Schwester Judith den Garnbleicher Peter Plücker und starb der Vater, Johannes Peill, erst 47 Jahre alt. Gottfrieds Mutter Maria heiratete 1658 in zweiter Ehe den Elberfelder Kaufmann Johannes Loh, der nur bis 1666 lebte. Sie selbst starb im März 1687, zwei Monate vor dem großen Stadtbrand von Elberfeld.

Theologiestudium in Duisburg

Mit 17 Jahren bezog Gottfried Peill im November 1655 die soeben offiziell eröffnete Universität Duisburg, um Theologie zu studieren3. „Godefridus Peil, Elvervelda-Montanus, anno 1655 9 Novembris, aetatis 17. Venit ex gymnasio Laurentiano Coloniensi“ lautet sein Eintrag im Matrikelbuch unter der laufenden Nr. 31 für das 1. Rektoratsjahr.4 Erster Rektor der Hochschule war der aus Solingen stammende Philosoph und Theologe Johannes Clauberg (1622-1665), der als erster deutscher Cartesianer gilt, d. h. er trug sehr wesentlich dazu bei, dass die Lehren des französisch-holländischen Philosophen René Descartes in Deutschland bekannt wurden. Clauberg hatte in Holland und Frankreich studiert und wurde 1649 Professor in Herborn. Als ihm dort verboten wurde, die Lehren Descartes’ zu verbreiten, wechselte er 1651 an das Duisburger Gymnasium und begann dort im folgenden Jahr mit Vorlesungen für etliche Studenten, welche ihm von Herborn gefolgt waren. Clauberg dürfte der wichtigste Dozent für Peill gewesen sein – und nicht nur für ihn, sondern für eine ganze Generation rheinisch-bergischer Theologen. So ist es erfreulich, dass sich in den letzten Jahren verschiedene Philosophiehistoriker mit diesem namhaften bergischen Denker beschäftigt haben, nachdem lange Zeit hierzulande kaum mehr über ihn bekannt war als ein – wegen geradezu grotesker Herzigkeit schon wieder bemerkenswerter – Artikel in der Allgemeinen Deutschen Biografie.5 Als weiterer wichtiger Lehrer Peills ist der Theologe Martin Hund (1624-1666) zu nennen, ein Pfarrerssohn aus Düsseldorf, der ebenfalls in Holland und Frankreich studiert hatte und „cocceianisch“ dachte. Cocceius (d. i. Johannes Koch, 1603-1669), ein aus Bremen stammender holländischer Theologe, vertrat eine biblisch orientierte Föderaltheologie (er betonte den Bund zwischen Gott und Mensch, als Werk- bzw. Gnadenbund). Mit seinem biblischen Ansatz stand Coccejus in gewissem Gegensatz zu den vorherrschenden orthodoxen Calvinisten, die sich weitgehend auf Katechismus und Kirchenordnung kaprizierten. Zur Zeit Peills bildete der streng exegetische und – wenn man will – auch etwas emanzipatorische Ansatz von Cocceius mit der Philosophie Descartes eine Art Kampfbund gegen die von Dordrecht ausgehende Orthodoxie; später aber lieferte er die Grundlage für die anti-aufklärerische Gegenbewegung des Pietismus (Erweckungs­bewegung).

Dissertation

Bereits nach dreijährigem Studium in Duisburg legte Gottfried Peill seine gedruckte Dissertation vor, von welcher aber offenbar lediglich das Widmungsblatt erhalten blieb. Strutz (1927, S. 52) hat diese sehr barocke Widmung wörtlich wiedergegeben. Sie gilt sieben Lehrern und Förderern Peills, und was zu diesen zu ermitteln war, sei hier kurz mitgeteilt.

(1) „Domino Petro Teschemachero, V. D. in Elverfeldt Ministro indefesso, synodi Montensis p. t. praesidi“. Dieser Pastor Peter Teschemacher (1625-1661) war ein Vetter Gottfried Peills. Er hatte zunächst als Lehrer am Pädagogium Herborn, dann als Theologie-Professor an der dortigen Hochschule und als Pfarrer im Siegerland gewirkt, bevor er 1652 nach Elberfeld kam. Dort war er ein sehr engagierter und gefragter Synodaler, wurde alsbald zum Inspector der Elberfelder Classe (Kirchenkreis) ernannt, nahm an fast jeder Provinzial- und Generalsynode teil und wurde in diverse Kommissionen berufen. Z. B. wurde Teschemacher 1654 von der Bergischen Synode deputiert, am Entwurf einer Schulordnung für die Universität Duisburg mitzuwirken (RBS II, S. 68)6 und 1656 wurde er von der Generalsynode zur Mitarbeit an der Endredaktion der reformierten Kirchenordnung in Cleve berufen (GS, S. 87, § 9)7. 1658 war er Präses der Bergischen Provinzialsynode (worauf sich Peills Widmung bezieht) und im folgenden Jahr Präses der Generalsynode (näheres zur Synodal-Organisation s. u.). Seine ganz spezielle Leistung aber war die Gründung einer reformierten Gemeinde im lutherischen Schwelm (übrigens just im Oktober 1655, als die Duisburger Hochschule eingeweiht wurde). Bis zur Besetzung der Schwelmer Pfarrstelle versah Teschemacher dieses Amt von Elberfeld aus; doch auch später noch predigte er nicht nur in Oberbarmen und Schwelm, sondern zusätzlich im hochadligen Damenstift zu Gevelsberg. Dortselbst betrieb er ebenfalls die Einrichtung einer reformierten Pfarrstelle, was 1662, kurz nach seinem Tod gelang. Der erste Inhaber dieser Stelle aber war - Gottfried Peill.
(2) Jonas Barbeck, „Med. doctori experientissimo celeberrimo“. Barbeck (1631-1670) war praktischer Arzt in Elberfeld, hatte 1648-50 in Bremen studiert und sich 1655 wenige Wochen vor Peill in Duisburg eingeschrieben, um dort zu promovieren8. 1664 ist er zum „Regens“ der Elberfelder Lateinschule bestellt worden, um diese Anstalt zu sanieren, wechselte aber schon im folgenden Jahr als Rektor an das Duisburger Gymnasium9.
(3) Georg Pfannkuch, Ratsherr zu Hattingen.
(4) Peter Peill zu Barmen. Dieser war ein Onkel Gottfrieds, der sich als Bleicher auf dem schwiegerelterlichen Hof am Kothen niedergelassen und seinen Mirker Anteil 1654 an Gottfried Bernsau verkauft hatte.
(5) Gottfried Bernsau, „Eccl. Elverfeldensis Aedili prudentissimo“, war ein Schwager von Gottfried Peills Mutter, der eine leitende Funktion in der Elberfelder Kirchengemeinde ausübte.
(6) „Christian im Wirdt“. Gemeint ist wohl Christian aus dem Werth (verschiedentlich auch: „auß dem Weyrth“), ein aus Barmen stammender Elberfelder Kaufmann und Ratsverwandter, der mit Gottfrieds Tante Anna Peill verheiratet war.
(7) Johannes Loh, ein Kaufmann in Elberfeld, der 3 Jahre später Gottfrieds Stiefvater wurde.

Nach Abschluß seiner Dissertation ging Gottfried Peill 1658 zu weiteren Studien nach Bremen und schrieb sich danach, am 4. Oktober 1660, auch noch an der Herborner Hochschule ein. Diese Verdoppelung der Studienzeit spricht einerseits für sein wissenschaftliches Interesse und läßt vermuten, dass ihm eine akademische Laufbahn gemäß seinem Vorbild Peter Teschemacher vorschwebte; andererseits verfuhren viele seiner Kommilitonen ähnlich, indem sie nach dem Examen noch an eine andere Hochschule wechselten. Möglicherweise war dieses Verfahren dem Umstand geschuldet war, dass die reformierte Geistlichkeit gegenüber den Lehren von Cocceius und Cartesius Argwohn hegte.

Synodale Kirchenverfassung

Generalsynode.- Für die Länder Jülich, Cleve, Berg und Mark hatten die Reformierten jeweils eine Kirchenprovinz geschaffen und alle vier in der Generalsynode zusammengefaßt. Zu dieser Generalsynode, die alle drei Jahre meistens in Duisburg und während der 2. Juliwoche stattfand, entsandte jede der vier Provinzialsynoden vier Pfarrer und zwei Presbyter. Hier ruhte die Kirchengewalt und -gesetzgebung, der sich die Gemeinden bedingungslos zu unterwerfen hatten.

Die Generalsynode hatte sich jahrelang sehr für die Errichtung der Duisburger Hochschule eingesetzt und sogar nach Claubergs Scheitern in Herborn dessen Berufung nach Duisburg veranlaßt, entsprechend bestand sie anno 1653 mit Nachdruck darauf, dass die Duisburger Hochschul-Theologen das für Synodale vorgeschriebene Gelöbnis der Orthodoxie leisteten (GS, S. 83ff.). Doch bereits bei der nächsten Zusammenkunft (1656) gab es ein gar heftiges generalsynodales Häupterwiegen und Nasenrümpfen ob einer neuen, nach Cartesius benannten Philosphie, von welcher berichtet wurde, „...daß dieselbige ungewohnliche und der heiligen Theologie nachteilige principia und ungereimte Meinungen, dadurch die unverständige und oft überwitzige Jugend leichtlich in Abwege solte können geführet werden, bei sich habe,...wünschet Synodus, das durch ein bequämes Mittel diesen für Augen schwebenden Gefährlichkeiten bei Zeiten würde begegnet, auf daß unter andern auch den Kirchen und Schulen in diesen Fürstenthumen und Landen, darüber uns Gott zu Aufseheren gesetzt, nichts Widerwärtiges zuwachsen möge.“ Da aber die niederländischen Synoden dieses Problem ohnehin auf ihrer nächsten Tagesordnung hatten, so beschloß man, deren Urteil abzuwarten (GS, S. 92f). Zwischenzeitlich an den Kurfürsten gerichtete Zensurwünsche bezüglich Irrlehren und verderblicher Schriften wurden von diesem abgeschmettert (v. Roden, S. 162). Auf der nächsten Generalsynode (1659, übrigens von Peter Teschemacher als Präses geleitet) kam dieses Thema nicht mehr zur Sprache und war der nach Holland deputierte vorherige Präses, der Weseler Pfarrer Wilhelm Hüls, inzwischen verstorben. Erst 1677 erschien das Problem wieder auf der Tagesordnung, diesmal allerdings mit gänzlich verändertem Vorzeichen: Die Synoden von Jülich und von Berg ersuchten die Generalsynode, mäßigend und schlichtend auf die niederländischen Glaubensbrüder einzuwirken, bei denen der Streit zwischen Orthodoxen und Cocceianern zwischenzeitlich derart eskaliert war, dass (nicht nur bildlich) die Fetzen flogen (GS, S. 169). Max Goebel (1852) weiß im 2. Band seiner Kirchengeschichte (welcher übrigens auch ein Kapitel über Johannes Koch enthält) zu berichten, dass diese Duisburger Intervention tatsächlich von Erfolg gekrönt war und zur Versöhnung führte: Die Reformierten erkannten an, dass Kochs Lehre mit derjenigen Calvins vereinbar und biblisch begründet sei.10 Von Clauberg, dem diese Entwicklung mitzuerleben nicht mehr vergönnt war, heißt es, er habe durch sein gemäßigtes und verbindliches Auftreten ganz wesentlich zur Abwendung einer hier drohenden erneuten Kirchenspaltung beigetragen; ein weiterer Faktor aber dürfte sicherlich darin zu sehen sein, dass seine engsten Mitstreiter (z. B. Prof. Martin Hund und später Heinrich Hüls) und Studenten als Landeskinder in vielfältigen, besonders verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Synodalen standen. In den Jahren 1689 und 1692 (als willkürlich herausgegriffene Stichproben) betrug der Anteil Duisburger Absolventen unter den Pfarrern dieser beiden Generalsynoden übrigens jeweils 50%.

Ein ganz besonderes und sehr ernstes Anliegen war den Orthodoxen die Sonntagsheiligung, deren strenge Einhaltung sie mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln der Kirchenzucht und Einwirkung auf weltliche Machthaber versuchten. Auch später noch, als der Coccejanismus, der diese Frage lockerer sah, sich längst siegreich durchgesetzt hatte, wollten die ständigen Klagen der Geistlichen über Sabbathschändung durch Saufen, Fluchen, Tanzen und Schlägereien nicht enden. Am liebsten hätte man den Wirten verboten, sonntags überhaupt die Schänken zu öffnen.

Provinzialsynode.- Die Provinzialsynoden waren in jeweils drei Klassen unterteilt (quasi Kirchenkreise). Die Bergische Provinzialsynode (mit den Classen Elberfeld, Solingen und Düsseldorf) tagte alljährlich Ende April/Anfang Mai für drei Tage (Dienstag – Donnerstag) an wechselnden Orten (meist am Wohnort des jeweiligen Präses). Jede einzelne Gemeinde war verpflichtet, einen Prediger und einen Ältesten dorthin zu entsenden. Während der Synodalsitzung wurden die Protokolle der übrigen (Provinzial- und General-)Synoden sowie der Konvente der eigenen 3 Classen verlesen und behandelt, jeweils ein neuer Präses, Assessor und Scriba benannt sowie (meist von einem Neuling) eine Predigt gehalten, welche anschließend beurteilt wurde (in der Regel als „orthodox und erbaulich“). Als weiterer, typisch calvinistischer Tagesordnungspunkt oblag den Synodalen, einander hinsichtlich ihres Lebenswandels und ihrer Rechtgläubigkeit zu beobachten und zu ermahnen. So ergab sich durch beständige Information und Kontrolle ein starker innerer Zusammenhalt, der für die junge Kirche gerade in den schwierigen Zeiten der Religions- und Kriegswirren von nicht zu unterschätzender Bedeutung war, allerdings auch zu Erstarrung und Scheuklappentum führte. Nicht selten wurden Pfarrer bei Verfehlungen und Unbotmäßigkeit für 2 – 4 Wochen suspendiert („Urlaub“ galt dazumal als Strafe). Im übrigen war die Effizienz der Kirchenzucht in mehrfacher Weise eingeschränkt durch örtlich mitunter unklare Grenzziehungen zwischen Denominationen und Konfessionen, externe Kollations- und Patronatsrechte und nicht zuletzt Eingriffsmöglichkeiten der Regierung und Landesherren. Einen guten Überblick zu den kirchenpolitischen Rahmenbedingungen liefert Irmgard Hantsche (1995).

Von den 26 Pfarrern, die an der Bergischen Provinzialsynode 1678 teilnahmen, hatten 19 in Duisburg studiert (73%); im Jahr 1693 betrug der Anteil 57%.

Classe.- Zu den im Herbst liegenden eintägigen Konventen der betreffenden Classe mußte jede Gemeinde ihre Prediger und einen Ältesten entsenden. Statt des Präses wurde dort jedes Jahr ein Inspector bestimmt, der die nächste Sitzung an seinem Standort vorbereitete und leitete und bis dahin die gesamte Classe beaufsichtigte. Die Sitzungsprotokolle der drei Classen wurden auf der nächsten Provinzialsynode jeweils verlesen und besprochen. Bei den Konventen wurden neben dem Protokoll des vorigen Konvents auch die Provinzial- und Generalsynodalprotokolle verlesen.

Wülfrath I

1661, mit 22 Jahren, fand Gottfried Peill eine erste Anstellung als Vikar in Wülfrath. Der dortige (Erste) Pfarrer war Johannes Goldbach (1612-1676), dessen (aus Dresden stammender) Vater ebenfalls schon dieses Amt innegehabt hatte. Neben der Pfarrstelle Goldbachs existierte in Wülfrath noch ein „Vikariat“, welches dem sog. „Altar der vier Marschälle“ zugeordnet war. Es unterstand dem Freiherrn von Isselstein (Haus Linnep) – ein patronatsrechtliches Überbleibsel aus vorreformatorischer Zeit und ein Unikum in der damaligen rheinischen Kirche.

Peills Vorgänger in diesem Amt als 2. Pfarrer bzw. Vikar waren Goldbachs Bruder Moritz Henrich und Goldbachs Sohn Moritz Bertram gewesen, und sein Nachfolger wurde Goldbachs zweiter Sohn Johann Gerhard, als Gottfried Peill Wülfrath nach nur einem Jahr schon wieder verließ – nicht ohne Johann Goldbachs 18-jähriges Töchterlein Agnes Margareta als seine Ehefrau mitzunehmen.

Gevelsberg

1662 trat Peill eine Stelle als reformierter Prediger am hochadligen Damenstift Gevelsberg an. Die vormals lutherischen Stiftsdamen mit einem eigenen Pfarrer waren im Lauf der Zeit zum Calvinismus übergetreten, konnten aber ihre lutherische Pfarrstelle nicht einfach umwidmen. Seelsorgerisch waren sie in den letzten Jahren von dem reformierten Peter Teschemacher aus Elberfeld betreut worden, und nach der widerwilligen Neubesetzung ihrer Pfarrstelle mit dem lutherischen Pastor Holthausen (1661) hatten sie nun – als Kompromiß – eine zweite, reformierte Pfarrstelle eingerichtet. Diese beiden Pfarrer mußten sich Kanzel und Pfründe teilen (das Pfarrhaus nicht, denn es gab keines), lebten also in kaum beneidenswerten Verhältnissen.

Angesichts dieser Aussichten ist es nicht verwunderlich, dass Gottfried Peill sich 1663 alsbald um die Nachfolge des soeben verstorbenen Pfarrers Balduin in Ratingen beworben hatte. Das Ratinger Wahlergebnis war jedoch unklar und streitig, so dass Peill neben dem (als „Simultaneum“) geregelten Nebeneinander im Gevelsberger Stift nun außerdem einen hartnäckigen Konkurrenzkampf mit einem Mitbewerber, Wilhelm Christoph Henrici (Heintges), um die Ratinger Kanzel führte. Während der Vakanz versuchten beide in der Gemeinde streitenden Parteien ihren Kandidaten möglichst oft antreten zu lassen, was den Konflikt verschärfte. 1664 wurde dieser Mißstand sehr ausführlich auf der 94. Bergischen Provinzialsynode in Mülheim/Rhein verhandelt11, verschiedene Kompromisse erdacht, denen Peill sich jeweils fügte, Henrici jedoch widersetzte. Henrici obsiegte schließlich bei einer Neuwahl. Er stammte aus dieser (Lintorfer) Gemeinde und war über drei Jahre Peills Studienkommilitone in Duisburg gewesen.

Peills Gevelsberger Kollege Wilhelm Holthausen war ein ehemaliger Mönch aus dem Kloster Beyenburg und mit einer reformierten Frau verheiratet. Als 1664 seine Frau und beide Kinder plötzlich starben, kehrte er reumütig in sein Kloster zurück.12

Dem jungen Ehepaar Peill wurden in Gevelsberg vier Kinder geschenkt; doch kurz nach der Geburt des vierten Kindes ertrank der älteste, vierjährige Sohn Johannes 1667 mitsamt einem kleinen Vetter im Mirkerbach in Elberfeld. Ein Jahr später kündigte Peill die Stiftspredigerstelle und kehrte ins Bergische Land zurück. Pastor Engelbert Lüdger verwaltete daraufhin die Gevelsberger Pfarrstelle bis zu seinem Tode 1675 von Schwelm aus.

Dhünn

1669 wurde Gottfried Peill Pfarrer in Dhünn bei Wermelskirchen. Seltsamerweise war er aber bereits im April 1668 in die Classe Solingen aufgenommen worden.13 Just zu dieser Zeit hatte sich die Dhünner Gemeinde über ihren offenbar sehr charakterschwachen und liderlichen Prediger, Theodor Scheyng, bei der Bergischen Synode in Mülheim beschwert und sich anschließend auch an die Generalsynode gewandt. Beide Gremien sprachen eine Suspendierung aus; doch Scheyng zog sich unter Mißachtung dieser Beschlüsse in den kleinen Ort Olpe-Delling zurück, den er eigentlich von Dhünn aus hatte mitversorgen sollen. Die Situation der Olper reformierten Gemeinde war eine ausgesprochen desolate und stand jahrzehntelang auf den Tagesordnungen der Synoden. Nach fruchtlosen Klagen über ihre Vernachlässigung hatten sich die Olper endlich wieder dem katholischen Geistlichen zugewandt. Diesen bemitleidenswerten Umständen ist es wohl geschuldet, dass Scheyng 1669 erstaunlicherweise als regulärer Pfarrer von Olpe an der Provinzialsynode in Solingen teilnehmen konnte, neben dem neuen Dhünner Pfarrer Peill. Doch schon bei der nächsten bergischen Provinzialsynode (Mettmann 1670) standen erneute schwere Verfehlungen Scheyngs auf der Tagesordnung. Nun wurde beschlossen, ihn wegen erwiesener Unfähigkeit des Amtes zu entheben, und Peill erhielt den Auftrag, „das arme verlassene Gemeinlein zu Olepe nach seinem besten Vermögen zu versehen“ (S. 248). Peill hatte es nicht leicht, die Olper Gemeindeglieder zurückzugewinnen; sie blieben dabei, ihre Kinder von dem katholischen Geistlichen taufen zu lassen, was offenbar auch kostengünstiger für sie war. 1671 erklärte sich deshalb die Generalsynode zu einer Beisteuer bereit14, und die Provinzialsynode erbot sich, etwaige Strafgelder, welche die katholische Kirche bei reformierten Taufen gegen die Olper Eltern verhängte, übernehmen zu wollen. Beide, diese armen Olper und der arme Scheyng, beschäftigten die Synoden noch jahrelang, letzterer durch wiederholte Bittbriefe, um nicht an den Bettelstab zu kommen. Nach Peills Weggang „schlich“ sich Scheyng sogar „mittels weltlicher Obrigkeit“ wieder in das Pfarramt Dhünn. Rechtmäßiger Nachfolger Peills wurde aber 1675 Adolf Beckmann, ein Kommilitone Peills in Duisburg und Bremen.

Homberg

1674 wurde Peill nach Homberg berufen, einem kleinen Ort zwischen Ratingen und Wülfrath, der zur Düsseldorfer Classe gehörte. Gleichzeitig hatte in Düsseldorf der jugendliche Joachim Neander (später als „Vater des reformierten Kirchenliedes“ apostrophiert) als Rektor der reformierten Lateinschule sein Amt und bald auch seine Versammlungen in den wildromantischen Klüften des Düsseltals bei Mettmann aufgenommen (ca. 8 km von Homberg). Neander war zum Predigen zugelassen und es ist durchaus möglich, dass er damals auch Gottfried Peill bei dessen Abwesenheit auf der Kanzel vertreten hat.

Homberg lag (wie Neviges und Langenberg) im Einflußbereich der Adelsfamilie von Bernsau, und eben durch diese geriet der neue Pastor schon bald nach seinem Amtsantritt in erhebliche Schwulitäten. Ende Februar 1675 tauchte nämlich ein Graf von Schellard, Statthalter des Pfalz-Neuburgischen Regenten in Düsseldorf, mit großem Gefolge und schwer bewaffneter fürstlicher Leibgarde vor dem Pfarrhaus Peills auf und verlangte, auf der Stelle mit der Freifrau Margarete von Bernsau getraut zu werden. Da der Bräutigam katholisch, die Braut aber reformierten Bekenntnisses war, weigerte sich Peill entschieden - ebenso wie es unmittelbar vorher schon sein Kollege Lürsen in Düsseldorf getan hatte. Doch der Graf insistierte, drängte und bedrohte schließlich nicht nur Peill und die Seinen, sondern die ganze Gemeinde aufs Schwerste. Endlich gab Peill in Todesangst und unter Tränen nach. Anschließend verfaßte er sofort einen ausführlichen Bericht über diese Nötigung, den er von mehreren Gemeindegliedern unterschreiben ließ und an die Düsseldorfer Classe sandte. Zwei Wochen später fand der Konvent dieser Classe in Ratingen statt, wobei der Vorfall ausführlich zur Sprache kam. Peill wurde für sein Nachgeben scharf gerügt und bis zur nächsten Synode (d. h. für ca. 6 Wochen) suspendiert. Der Inspector (es war der oben bereits erwähnte Christoph Henrici) übernahm es, für Vertretung zu sorgen. Obwohl Peill diesen Beschluß sogleich anfocht, wurde schon am folgenden Sonntag von seiner Kanzel aus durch einen „Candidaten“15 diese seine Suspendierung verkündet. Die nächste Provinzialsynode fand Ende April 1675 in Wermelskirchen statt. Peills Gemeinde hatte ein ausführliches „Verantwortungs-Schreiben“ dorthin gesandt und die Rechtmäßigkeit der Suspension infrage gestellt. Die Synode bestätigte jedoch die Vergatterung Peills und verlängerte sie wegen dieser aufmüpfigen Eingabe sogar um weitere 14 Tage, so dass er auch nicht – wie vorgesehen - die Synodalpredigt halten durfte. Zugleich aber rügte sie auch den ehrabschneidenden Umgang der Düsseldorfer Classe mit Peill.

Deren Inspector Henrici war allerdings nicht zugegen, sondern ließ sich entschuldigen, da er vieler Reisen wegen fußkrank sei – was die Synode aber nicht akzeptierte mit dem Hinweis, er habe ja für den Weg von Ratingen nach Wermelskirchen ein Pferd oder einen Karren nehmen können (!). Einiges an diesen Vorgängen deutet darauf hin, dass die beiden Amtsbrüder Henrici und Peill einander nicht „grün“ waren – ungeachtet ständiger Querelen zwischen Homberg und den umliegenden Gemeinden wegen Zuordnung der wenigen Schäfchen. Im übrigen scheint Christoph Henrici eine besondere Neigung in Richtung „Inquisition“ gehabt zu haben, was ihn wiederum im Blick auf den „Fall Neander“ interessant macht. Beim Classical-Konvent von 1675 ließ er sich die Aufgabe übertragen, alle „Gewissensfälle“ aus den Classical-Akten herauszusuchen und zusammenzustellen. Neander selbst, dem die Abhaltung seiner pietistischen Konventikel in dem später nach ihm benannten Neanderthal streng untersagt wurde und der 1677 nach zähen Verhandlungen einen „Sektenspiegel“ unterzeichnete, wird in den Konvents-Protokollen keines Wortes gewürdigt, obwohl sich das Düsseldorfer Konsistorium immer wieder und sogar in Sondersitzungen mit ihm beschäftigte – bis er 1679 endlich nach Bremen zurückkehrte.16

Wülfrath II

1676 starb Schwiegervater Johann Goldbach, und Peill setzte offenbar alles daran, möglichst rasch dessen Amt in Wülfrath zu übernehmen. Mit Schwager Johann Gerhard Goldbach, dem „Vikar“, ließ er sich noch vor der Wahl in eine Art „Kuhhandel“ ein, wie die Pfründe zwischen ihnen beiden aufgeteilt werden solle. Zudem traf Peill eine schriftliche Vereinbarung mit dem Freiherrn von Isselstein, welcher das Besetzungsrecht für sich in Anspruch nahm, zumal dieser bereits einen fürstlichen Befehl gegen die Pfarrerwahl erwirkt und in der Wülfrather Kirche hatte verlesen lassen. Sollte Peill versucht haben, mit dieser Eilaktion leidigen Querelen zu entkommen, so sah er sich bald vom Regen in die Traufe versetzt: Die Folgen dieses diplomatischen Schachzugs liefen ihm noch Jahre nach, bis er schließlich aufgeben sollte.17

Das Besetzungsrecht für die Wülfrather Pfarrstelle kam sogleich im April 1676 auf die Tagesordnung der nächsten Bergischen Synode (in Mülheim/Rhein), wo Peill – obwohl nicht offiziell delegiert – nachträglich nun seine Synodalpredigt hielt. Die Synode benannte zwei Experten von Jülich und Mark, die gemeinsam mit Pastor Henrici beim Freiherrn von Isselstein vorstellig werden sollten, um das Collationsrecht der Wülfrather Gemeinde durchzusetzen (was jedoch erst im Jahr 1683 gelang).

Am 22.10.1676 finden wir Gottfried Peill auf dem Konvent der Elberfelder Classe in Sonnborn, wo er als „pastor Wülffradensis, nachdem er seinen von der Wülffradischen Gemein ihm aufgetragenen Beruff aufgewiesen“ ordnungsgemäß in die Classe aufgenommen und am Ende der Sitzung sogleich zum nächsten Inspektor ernannt wurde.18

Bei diesem Konvent fällt auf, dass von den insgesamt 14 Pfarrern der Elberfelder Classe dieses Jahres allein 12 ehemalige Duisburger Studenten waren19, einige davon direkte Kommilitonen Peills, und einer (Gottschalk Dülken) sogar früherer (Kölner) Mit-Laurentianer. Von diesen Duisburger Absolventen scheint übrigens kein einziger unmittelbar nach dem Duisburger Examen eine Anstellung im Rheinland erhalten zu haben; doch läßt sich momentan nur für drei von ihnen ein weiterer Studienort (im Anschluß an Duisburg) nachweisen.

Als Classen-Inspektor oblag es Peill, nicht nur den nächsten Konvent sowie etwaige außerordentliche Sitzungen zu organisieren, sondern während dieses Jahres sämtliche Gemeinden zu inspizieren und im Kirchenkreis laufend nach dem Rechten zu sehen. Hierüber hatte er einen Bericht anzufertigen und der Provinzialsynode einzureichen.

Am 30.09.77 tagte der Konvent der Elberfelder Classe in Peills Wülfrather Pfarrhaus („Wiedenhof“ genannt)20. Hauptthema dieser Sitzung waren Kirchenordnung und Kirchenzucht und hier speziell die verschiedenen Visitationspflichten. Neben ihren täglichen Gottesdiensten und Andachten waren die Prediger gehalten, regelmäßig alle Häuser ihrer Gemeinde zu besuchen und insbesondere bei dem Gesinde auf einen christlichen Lebenswandel zu achten. Für diese Haus-Visitationen hatte die clevische Synode einen Qualitätsstandard erarbeitet, der nun auch bei der Elberfelder Classe auf Interesse stieß. Zudem sollte der Ortspfarrer mindestens einmal wöchentlich in Begleitung eines Presbyters die Schulen aufsuchen, den Lernfortschritt der Schüler überwachen und die Lehrer zum täglichen Katechisieren anhalten. Beim Punkt „Sonntagsheiligung“ wurden in der Sitzung alle Register pastoraler Einwirkungsmöglichkeiten auf Gastwirte, Zecher und Glücksspieler gezogen. Diesbezüglich sei am Rande eine Wülfrather Spezialität erwähnt: Einige Bauern waren auf die pfiffige Idee verfallen, sich die Erlaubnis für dringende Feldarbeiten an Sonntagen nicht bei Goldbach oder Peill, sondern bei den offenbar weniger strengen Mönchen des benachbarten Klosters zu holen.

Im Frühjahr 1678 freilich kamen die Wülfrather auch in den Genuß reformierter Bruderliebe und Solidarität: Bei einem großen Stadtbrand sanken viele Häuser in Schutt und Asche, auch das Pfarrhaus Peills und die Kirche. Auf der nächsten Bergischen Synode (April 1678 in Wermelskirchen), bei welcher Peill als Scriba (Protokollant) fungierte, wurde eine Spendensammlung beschlossen. Im § 54 schrieb Peill folgendes: „Der durch Gottes Zornfeur verbranter Gemeine zu Wolffrath haben sich sämtliche Herren Brüdere und Gemeinen ihres Orths mitleidentlich anzunehmen, auch nach Vermögen einige Beisteur beizusamlen versprochen ...“ (S. 85).

Acht Tage lang wurde in allen bergischen Gemeinden kollektiert und sogleich mit dem Wiederaufbau der Kirche begonnen. Als Peill den beträchtlichen Erlös dieser Sammlung ausgehändigt bekam, ließ man die Arbeiten am Gotteshaus ruhen, um zunächst die Privathäuser und Betriebe wieder aufzubauen und ging erst im Herbst an die Vollendung des Kirchbaus, nachdem die Elberfelder Classe grünes Licht dafür gegeben hatte.21 Daneben hatte Johann Gerhard Goldbach im Ausland für den Wiederaufbau der Kirche kollektiert (RBS III, S. 137).

Diese Brandkatastrophe war jedoch nicht das einzige Problem, mit dem Peill auf der Bergischen Provinzialsynode von 1678 zu kämpfen hatte. Nur zwei Protokollpunkte nach diesem Kollektenbeschluß heißt es in § 56 (S. 86): „So wird auch Moderatoribus Classis Elberfeldensis aufgegeben, daß sich auf das beste erkündigen sollen, wie es mit Wahl, Beruff und Collation – weiln man vernimt, daz eins und anders unserer reformirten Gemeinen Freiheit zuwider gelaufen, sonderlich von Herrn Peil dem Herrn Collatorn ein Revers wegen der Collation herausgegeben – hergangen sei.“

Dieser Ermittlungsauftrag an die Elberfelder Classe und seine recht seltsame Formulierung (als Gerücht) lassen vermuten, dass es sich dabei um eine spontane Anfrage gehandelt haben könnte, möglicherweise von Henricis Seite ausgehend; denn in einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt (§ 52) war Peill gemeinsam mit zwei führenden Synodalen nach Hilden deputiert worden, um einer Klage des dortigen Schultheiß gegen Henrici nachzugehen.

Die Elberfelder Amtsbrüder indes entledigten sich dieser Ermittlungsaufgabe in denkbar bequemer Weise: Sie gaben dem „wegen Leibesschwachheit“ entschuldigten Peill auf, die Art und Weise seiner Berufung nach Wülfrath schriftlich darzulegen und dem Inspektor zu den Akten einzureichen (Protokoll des Konvents vom 04.10.1678, § 12).

An der nächsten Provinzialsynode (1679 in Düsseldorf) nahm Peill bereits als Pfarrer von Wermelskirchen teil. Sein Berufungsschein nach Wülfrath wurde verlesen und für korrekt befunden (109. Bergische Provinzialsynode, § 9). Wegen der Collation jedoch wurde Peill aufs schärfste gerügt und nur deshalb nicht erneut suspendiert, weil er erst vor kurzem sein Amt in Wermelskirchen angetreten hatte (§ 13). In einer ausführlichen lateinischen Verteidigungsschrift für die Synode hatte Peill die Einzelheiten seines Berufungsverfahrens erläutert, sein Zugeständnis an das – der Kirchenordnung zuwiderlaufende - Collationsrecht des Herrn zu Linnep als Fehler „eingesehen“ und dies wiederum als Motiv für seinen Weggang von Wülfrath benannt – sehr zum Wohlgefallen der Synodalen.
Als während der Sitzungen bekannt wurde, dass der Freiherr sich gerade in Düsseldorf aufhielt, sandte man sogleich einige Deputierte zu ihm, um ähnlichem Ärger bei der Wahl von Peills Nachfolger vorzubeugen; allein, die Herren kehrten ohne greifbares Ergebnis zurück.

Wermelskirchen

Anfang 1679 übernahm Gottfried Peill das Pfarramt in Wermelskirchen, in welchem er bis zu seinem Tode 1705 verbleibnen sollte. Zu den Problemen, die ihm anfangs hier – wie erwähnt – der allzu hastige Amtsantritt in Wülfrath bereitete, kam als weiterer Ärger hinzu, dass die Wülfrather ihm bei seinem ebenso übereilten Weggang sowohl den obligaten Entlassungsschein als auch sein Gehalt schuldig blieben. Kurzerhand konfiszierte Peill daher den Rest der Brandkollekte und klagte bei der Elberfelder Classe sein ausstehendes Salär und die Entlassungsurkunde ein. Der Konvent von 1679 lud dazu eine Abordnung aus der Wülfrather Gemeinde vor, mißbilligte Peills Eigenmächtigkeit und bildete eine Kommission, welche Peills Rechnung prüfte und ihm zu seinem Recht verhalf.22

Von diesen Querelen abgesehen aber bedeutete der Wechsel nach Wermelskirchen für Peill, dass er erstmals in eine gefestigte Gemeinde kam, die sich in weitgehend geordneten Verhältnissen befand. Zwar gab es auch hier ein externes Collatonsrecht für die Pfarrstelle; es lag beim (katholischen) Andreas-Stift in Köln, doch hatte dieser Collator im Jahre 1660 mit der Bestätigung Pastor Carps erstmals auch die reformierte Gemeinde Wermelskirchen als solche rechtlich anerkannt und betrachtete die Collation hinfort (d. h. auch für die Bestätigung Peills) lediglich als Formalität.

Heinrich Carp (1626-1696) gehörte damals zu den führenden bergischen Kirchenfunktionären; er engagierte sich nicht nur in der Solinger Classe und der Bergischen Provinzialsynode sehr, sondern nahm auch an fast jeder Generalsynode teil, mehrmals als Moderator (1689 als Präses). Er stammte von der Karpendelle in Mettmann und war 1652 gleichzeitig mit Peter Teschenmacher in die Bergische Synode aufgenommen worden. Zuvor war er für kurze Zeit Konrektor des Elberfelder Gymnasiums gewesen, hatte aber 1651 dem ihm angetragenen Amt als Rektor dieser Schule ein Pfarramt in Haan vorgezogen. (RBS II, S. 50). 1677 brannte sein Pfarrhaus (ein Wiedenhof) ab, und 1678, nach fast 20jähriger Amtszeit in Wermelskirchen, wechselte Carp als 2. reformierter Pfarrer nach Hamm.

Carp und Peill gehörten zu den fünf aktivsten Moderatoren der Bergischen Synode im 17. Jahrhundert. Nur etwa ein Drittel der Geistlichen übernahmen überhaupt ein Amt im Moderamen, die meisten davon lediglich einmal in ihrem Leben. Ein kleiner Kreis besonders Engagierter aber findet sich alle paar Jahre wieder in einer solchen Funktion, am weitaus eifrigsten war der Mülheimer Pfarrer Wenceslaus Nucella.

An der Generalsynode jedoch nahm Gottfried Peill nur ein einziges Mal teil, nämlich im Jahr 1692 (als Scriba). In diesem Jahr war er gleichzeitig auch Inspektor der Solinger Classe und Präses der Bergischen Provinzialsynode. Just zu der Zeit und in diesen Funktionen war Peill mit einer Beschwerde befaßt, die sich gegen ihn selbst richtete. Er hatte nämlich einen seiner Wermelskirchener Presbyter wegen eines Fehlverhaltens vom Amt suspendiert, woraufhin mehrere andere Presbyter die Konsistoriumssitzung unter Protest verlassen hatten. Später artikulierten sie ihren Protest auf dem (von Peill geleiteten) Solinger Classicalkonvent und danach erneut auf der (ebenfalls von Peill geleiteten) Bergischen Provinzialsynode. Die Synode fand Peills Vorgehen als Ortspfarrer etwas zu streng, bestätigte ansonsten aber den Spruch seines Konvents und rügte die Protestierer scharf. Die aber schoben sogleich einen vorsorglich bereits aufgesetzten sog. Provokationsschein nach, um sich an ein weltliches Gericht wenden zu können. Auf diese Impertinenz reagierte die Synode nun allerdings heftig, und zwar mit dem Ausschluß vom Abendmahl so lange, bis die Aufmüpfigen Reue zeigen und Besserung geloben würden. Im Nachgang zu diesem Eklat faßte die Synode einen Grundsatz-Beschluß, wie mit Konsistorialen zu verfahren sei, die demonstrativ eine Presbyteriumssitzung verlassen. (RBS III, S. 299). Hatten diese Ältesten also zwar den Bogen etwas überspannt, so spricht es doch sehr für das Selbst- und Rechtsbewußtsein in Peills Gemeinde, dass sie eine Beschwerde gegen ihren Ortspfarrer ausgerechnet in dem Moment vorbrachten, als dieser Pfarrer gleichzeitig auch den Vorsitz in beiden Beschwerde-Instanzen führte.

Viel Ärger hatte Peill auch mit seinem Amtskollegen und Nachfolger in Dhünn, Adolf Beckmann, der nach jahrelangen Ermahnungen und Disziplinarmaßnahmen 1686 endlich wegen Trunksucht seines Amtes enthoben wurde. Danach schrieb er immer wieder Bettelbriefe und Peill steckte ihm manchen Thaler zu.

Die ärgsten Probleme aber bereiteten Peill jahrzehntelange Querelen um den Radevormwalder Pfarrer Hofius.

Der Fall Hofius

Der aus Hamborn stammende Wirich Hofius (1651-1725) war 1677 1. reformierter Pfarrer in Radevormwald geworden und hatte 1680 eine Nichte Gottfried Peills geheiratet, Maria Plücker aus Peills Elternhaus in der Elberfelder Mirke.

Hofius hatte an der Duisburger Hochschule studiert (immatrikuliert 1666)23, sich im Mai 1677 bei der Bergischen Provinzialsynode24 beworben und noch im gleichen Jahr das Amt in Radevormwald antreten können.

Der Bedächtigsten einer scheint Wirich Hofius nicht gewesen zu sein, denn schon in seinem ersten Amtsjahrahr rügte ihn die Synode, weil er der Witwe seines Amtsvorgängers Grüter den ihr zukommenden Anteil Zinshafer vorenthielt. Zur Synode im folgenden Jahr erschien Hofius ohne die erforderliche schriftliche Deputation seiner Gemeinde und durfte daher nur als Hörer teilnehmen.

Auf der nächsten Synode (1680) aber wurde ihm gründlich „der Kopf gewaschen“: Bei einer Inspektion der Gemeinde Radevormwald nämlich hatte Pfarrer Türck als Inspektor der Solinger Classe einiges an Beschwerden des Presbyteriums über den neuen Prediger zu hören bekommen und ihn beim Classen-Convent im Herbst 1679 für eine Zeitlang des Amtes suspendiert – besonders „wegen Eigensinnigkeit und Unvorsichtigkeit im Reden und Handeln, auch leichtfertigen Schwörens“. Da Hofius dagegen aufbegehrte (und dem Inspektor einen Formfehler nachweisen konnte), wurde er von der Synode „gebührlich erinnert“, und es wurde eine Synodalkommission nach Radevormwald entsandt, um die noch schwebende Unruhe beizulegen (RBS III, S. 109). Es kam indes ganz anders; denn die Kommission fand bei ihren Ermittlungen heraus, dass die gegen Hofius erhobenen Vorwürfe unwahr gewesen seien, und teilte dieses Ergebnis sie der Generalsynode mit (GS, S.182).

Bei der nächsten Provinzialsynode (1681) trat ein Gerichtsschreiber von Radevormwald auf und erhob im Namen von Bürgermeister und Stadtrat schwere Vorwürfe gegen den Amtsbruder von Hofius, Pastor Peter Rochelsberg, welcher dort seit 1675 die 2. ref. Pfarrstelle innehatte. Rochelsberg, der selbst anwesend war, brachte zwar vielerlei Entschuldigungen vor, gleichzeitig aber hatte sein Kollege Hofius ebenfalls eine lange Liste mit Beschwerden und Klagen schriftlich eingereicht, so daß die Synode wiederum eine mit allen Vollmachten ausgestattete Kommission nach Radevormwald entsenden mußte. Diese konnte zwar eine gewisse gütliche Einigung erwirken, offenbarte aber auch einen schweren Konflikt innerhalb des Presbyteriums, welches praktisch in Streik getreten war und weder die längst überfälligen Wahlen noch die Abrechnungen durchgeführt hatte. So blieb auch der Synode 1682 nichts übrig, als abermals eine Kommission nach Radevormwald zu schicken.

Über die Jahre hinweg traten in der Gemeinde Radevormwald immer wieder Spannungen und Zwistigkeiten auf; es fehlte aber auch nicht an mancherlei Versöhnungsversuchen. So finden wir z. B. anno 1684 Peter Rochelsberg und Gottfried Peill gemeinsam als Taufpaten und Namensgeber des vierten Hofius-Kindes: Dieser Peter Gottfried Hofius wurde später Pfarrer in Breckerfeld und Kamen.25

Schon 1686 aber, nachdem ein Bruder des Pfarrers Rochelsberg Bürgermeister in Radevormwald geworden war, trat der Konflikt erneut zutage und spitzte sich dramatisch zu. Hofius wurde des Ehebruchs bezichtigt, und zwar mit einer Frau in Breckerfeld, wo er regelmäßig zu predigen pflegte, und gerichtlich angeklagt. Viele seiner Gemeindeglieder boykottierten daraufhin seine Gottesdienste oder weigerten sich, das Abendmahl von ihm zu empfangen, und die Sache wurde dem Präses der Bergischen Synode (es war Gottfried Peill) vorgetragen. Der berief sogleich einen außerordentlich Konvent ein, welcher vom 21. – 24. Januar 1687 in Radevormwald tagte und ermittelte. Hofius wurde suspendiert, bis die Sache vor Gericht entschieden worden sei. Hofius wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die Amtsenthebung und legte beim Präses der Generalsynode Beschwerde ein. Am folgenden Sonntag kam es sogar zu einer „mordthätigen Schlägerei“ vor der Kirche, nachdem ihm der Bürgermeister die Kirche hatte verschließen lassen. Präses Ahlius, Pfarrer in Elberfeld, hielt dann vom 19. – 24. Februar 1687 vor Ort einen außerordentlichen Konvent der Generalsynode ab, welcher die Suspendierung wieder aufhob.

Zwei Monate später hatte sich die reguläre Provinzialsynode (in Wermelskirchen) mit diesen Beschlüssen und deren Konsequenzen, nämlich drohender Ruin der arg zerrütteten Gemeinde, zu befassen (Delegierter aus Radevormwald war Peter Rochelsberg). Die Mitglieder der Synode sprachen sich einhellig für das Suspendierungsurteil ihrer Kommission aus und Präses Nucella konfrontierte die Generalsynode mit der Frage nach den Machtbefugnissen der General- und Synodal-Präsides und ob ein außerordentlicher Konvent der Generalsynode den Beschluß einer vollen Provinzialsynode aufheben könne.

Als die bergische Synode im Mai 1688 in Mülheim/Rhein tagte (Präses war Rütger Henckel, Cronenberg, Delegierter von Radevormwald war Rochelsberg), traten zwei Radevormwalder Ratsmitglieder auf und beschworen die Synodalen, in der Hofius-Sache eine rasche und klare Entscheidung herbeizuführen, da die Kirchengemeinde heillos zerstritten sei und viele zu den Lutheranern (nach Remlingrade) wechselten. Sie fürchteten um ihr Seelenheil, wenn sie das Abendmahl nicht bzw. in unwürdiger Weise empfingen und „schworen das Blut der Verlorenen auf die Seelen der dafür Verantwortlichen“, eine Metapher, die auch bei einem früheren Protest schon benutzt worden war. Sie drohten mit einer Eingabe beim Kurfürsten und beantragten, die Provinzialsynode solle der Generalsynode ein Ultimatum von 6 Wochen setzen und dann so verfahren, wie sie es beschlossen hätte.

GS-Präses Ahlius hielt daraufhin im Juni 1688 einen außerordentlichen Convent der Generalsynode in Elberfeld ab, welcher beschloß, in der Sache Hofius keine weitere Entscheidung zu treffen und die Sache in der Schwebe zu lassen bis zur Plenarsitzung im nächsten Jahr.

1689 fand die Provinzialsynode in Solingen statt und hatte sich wiederum mit dem Fall Hofius zu befassen. Präses war Anton Keusenhoff aus Wald. Inzwischen war Wirich Hofius durch ein weltliches Gericht vom Vorwurf des Ehebruchs freigesprochen worden, seine Gemeinde wollte sich damit aber nicht zufrieden geben und forderte durch ein Schreiben die Delegierten zur Generalsynode nachdrücklich auf, sich für die Belange der Gemeinde einzusetzen.26 Einer erneuten hitzigen Debatte setzte schließlich Gottfried Peill ein Ende, indem er energisch erklärte, dass er keinen Beschluß gegen Hofius akzeptieren und umgehend dagegen Widerspruch einlegen würde. Hier sehen wir Gottfried Peill als entschlossenen Kämpfer und tapferen Fürsprecher, der nicht zögert, sich als Einzelner gegen die ganze Synode zu stellen und seinem Verwandten die Stange zu halten. Aus Radevormwald war kein Pfarrer zugegen, sondern lediglich ein Ältester. Dieser wiederum legte eine Vollmacht vor, in welcher darum gebeten wurde, den Radevormwalder Kirchmeister zur Erstattung seiner Reisekosten anzuweisen. Der dortige Stadtrat hatte nämlich dem Kirchmeister verboten (!), aus den Kirchengeldern irgendwelche Unkosten für Synodalzwecke zu bestreiten. Peill erklärte ergänzend, dass er als Classical-Inspektor bei der jüngsten Visitation dieser Gemeinde sich dort auf eigene Kosten habe einquartieren müssen und vom Kirchmeister nicht einmal einen Trunk erhalten habe.

An der Generalsynode im Juli 1689 (Präses: Heinrich Carp) nahmen als bergische Delegierte vier Pfarrer teil, die sämtlich in verantwortlicher Weise mit dem Fall Hofius befaßt gewesen waren, außerdem auch ein Ältester aus Radevormwald. Auf sein eigenes Ersuchen hin erschien auch Wirich Hofius und wurde gebeten, nachdem er nun von weltlichem und kirchlichem Gericht vom Vorwurf des Ehebruchs freigesprochen sei, zur weiteren Befriedung öffentlich vor der Generalsynode und vor Gott zu bezeugen, dass er an dem ihm vorgeworfenen Laster unschuldig sei. Wörtlich heißt es im Protokoll (GS, S. 230): „Welches er dan gethan und zur Vergnügung des Synodi Generalis bezeuget hat.“ Anschließend übergab Hofius ein Schriftstück, in welchem er um Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Ehre und Erstattung seiner Unkosten aufgrund der Gerichtsverfahren bat. Die Synode weigerte sich, auf dieses Schreiben zu antworten, ermahnte ihn zu Bescheidenheit und leitete sein Schreiben an die Solinger Classe weiter. Flankierend deputierte sie Pastor Peter Türk (Neviges), Rochelsberg aufzusuchen und eindringlich zu ermahnen, nun friedlich und brüderlich zu sein. Ferner solle Türk in Radevormwald am folgenden Sonntag im Vormittagsgottesdienst eine versöhnliche Predigt halten und Hofius im Nachmittagsgottesdienst nochmals seine Unschuld in christlicher Sanftmut vor der Gemeinde bezeugen.

Allein, diese Liebesmüh war vergebens. Hofius wurde weiterhin gemobbt und geschnitten, z. B. enthielt man ihm das Consistorialbuch und das Dienstsigel vor, auch veranstaltete das Presbyterium seine Sitzungen stets dann, wenn Hofius abwesend war, und auf der Synode in Wald 1690 erschienen er und ein Ältester ohne die notwendigen Vollmachtscheine. Die Synode deputierte wiederum eine Prüfungs- und Schlichtungskommission nach Radevormwald. Rochelsberg seinerseits hatte ein Bittschreiben eingesandt, welches die Synode weiterzuleiten versprach, ohne dass dessen Inhalt im Sitzungsprotokoll mitgeteilt wurde. Er war zu einer erheblichen Geldstrafe von 50 Goldgulden verurteilt worden und strebte ein Gnadengesuch bzw. finanzielle Unterstützung an.

Die Schlichtungskommission erreichte so gut wie nichts und wurde daher von der nächsten Synode 1891 (in Düsseldorf, Präses: Ahlius) erneut losgeschickt, jetzt mit allen kirchenrechtlichen Vollmachten ausgestattet. Diesmal gelang es, die beiden pastoralen Streithähne zu einem Vergleich zu bewegen, den sie gemeinsam unterzeichneten. Die Gemeinde jedoch wurde von den Delegierten in einem höchst bedenklichen Zustand vorgefunden. Schlimmste Formen der Sabbathschändung seien dabei noch das Geringste gewesen, berichteten sie (RBS III, S. 292). So verwendeten die Delegierten viel Zeit und Mühe, im Gespräch mit den Ältesten und einzelnen Gemeindegliedern einen einigermaßen christlichen Lebenswandel wiederherzustellen.

Die Provinzialsynode 1692 in Elberfeld (Präses: Gottfried Peill) nahm diesen Bericht mit Freuden zur Kenntnis, mußte sich jedoch wiederum in gleich 3 Punkten mit dieser Streitsache befassen. Rochelsberg bat die Synode um Erstattung seiner Strafe von 50 Goldgulden und Hofius bat um Erlaubnis, seine Prozeßkosten aus dem Renthafer der Gemeinde bestreiten zu dürfen. Außerdem traten drei Männer aus Radevormwald auf und baten um Dispensierung vom Abendmahl für diejenigen Gemeindeglieder, die nach wie vor Pastor Hofius für schuldig hielten. Sie wollten das Abendmahl ausschließlich von Pastor Rochelsberg empfangen, wenn Hofius in Breckerfeld weile. Ansonsten drohten sie mit Übertritt zum Luthertum. Die Synode blies diesen drei Herren gehörig den Marsch, instruierte die beiden Ortspfarrer, hinfort nur noch gemeinsam das Abendmahl auszuteilen und sandte die bisherigen Delegierten erneut aus, um in Radevormwald wieder für Ordnung und Einigkeit zu sorgen.

In den folgenden Jahren kamen diese Streitigkeiten noch verschiedentlich auf die Tagesordnung der Synoden, z. B. weil Hofius seinem Amtsbruder den Pfarrhafer vorenthielt oder sich durch Raubbau im Pastoratswald schadlos zu halten versuchte.

Ganze 25 Jahre währte dieser Konflikt, bis 1703 als Nachfolger Rochelsbergs ein junger Amtsbruder die 2. Pfarrstelle übernahm: Gottfried Peills Sohn Peter Conrad.

Erst 1709 wurde in Radevormwald eine lutherische Pfarrstelle eingerichtet.

Wirich Hofius aber blieb in seinem Amt bis zu seinem Tode 1726, also fast 50 Jahre lang.

Weiteres zum Thema „Allzu Menschliches“

Neben diesem „Fall Hofius“, den erwähnte eigenen Fehltritten und anderen Querelen hatte Gottfried Peill auch in seiner engeren Verwandtschaft mit verschiedenen Ärgernissen zu tun, die in den Synodalprotokollen ihren Niederschlag fanden und hier nur kurz erwähnt seien.

Bei der Hochzeit von Gottfried Peills Schwester Sibylla mit dem Kettwiger Pfarrer Michael Engels anno 1666 hatte einer der Amtsbrüder, der in die 2. Kettwiger Pfarrstelle berufene Velberter Pastor W. Wasmondt, erheblich über den Durst getrunken und Anstoß erregt. Daraufhin war ihm durch die Generalsynode der Amtsantritt untersagt worden (damit das Amt „mit dergleichen ärgerlichen Subjecten nicht geschändet werde“). Wasmund konnte jedoch durch Einschaltung des Kurfürsten schließlich seine Einsetzung dennoch erwirken.27

1668, als Peill im Begriff war, Gevelsberg zu verlassen, richteten die reformierten Freiherren von Isselstein in ihrem Haus Linnep eine eigene Pfarrstelle ein, gründeten also eine neue Gemeinde. Bis dahin hatte in diesem Haus regelmäßig ein Wülfrather Pfarrer Gottesdienst gehalten. Als erster Pfarrer wurde nun Peills Schwager Peter Goldbach berufen. Die katholische Düsseldorfer Regierung war damit jedoch nicht einverstanden und verbot bei hoher Geldstrafe den Gottesdienstbesuch in Linnep. Darauf konterte der Große Kurfürst von Brandenburg, indem er einen Zuschuß zum Pfarrergehalt zahlte. Peter Goldbach verließ diese Stelle jedoch nach kurzer Zeit wieder und ging 1669 nach Gräfrath. Dort ließ er sich mit einem seiner weiblichen Schäflein ein und löste damit einen Skandal in der Synode aus, der dieser Vorfall umso peinlicher war, als das Besetzungsrecht dieser Pfarrstelle dem Gräfrather Kloster gehörte.28 Die Solinger Classe suspendierte Goldbach eine Zeitlang, woraufhin dieser in Anwesenheit des Inspektors öffentliche Kirchenbuße tat und sich rasch von seinem Senior-Kollegen Ahlius in Schöller29 trauen ließ. Der Synode genügte das aber nicht. Daraufhin stellte sich das Gräfrather Presbyterium hinter Goldbach und drohte der Synode mit Anrufung der „weltlichen Obrigkeit“. Damit handelten sich die Gräfrather Ältesten einen scharfen Verweis ein, Pastor Ahlius wurde ebenfalls für 2 Wochen suspendiert und Goldbach vor die Synode geladen. Hier tat er unter Tränen Abbitte und wurde – unter Auflagen – schließlich wieder zum Amt zugelassen.30 1677 wechselte Peter Goldbach nach Velbert, wo seine Ehefrau 1680 starb. Nur wenige Monate nach ihrem Tod schritt der Witwer zu erneuter Eheschließung und zog sich damit, dass er die vorgeschriebene halbjährige „Sperrfrist“ mißachtete, den Unmut seiner Gemeinde, Classe und Synode zu.31 1683 kehrte Peter Goldbach nach Wülfrath zurück. Er starb dort 1697 im Alter von 50 Jahren.

Von vielen weiteren Beispielen dieser und anderer Art weiß Stefan Ehrenpreis (1993) zu berichten.

Gottfried Peill selbst hatte im übrigen gut daran getan, nachdem er sich der 18jährigen Goldbach-Pfarrerstochter angenommen, diese alsbald zu ehelichen und eine Stelle außerhalb der Bergischen Synode anzunehmen (Heirat am 28.11.1662, Geburt des ersten Kindes am 05.04.1663).

Die letzten Jahre

Ab 1700 hatte Gottfried Peill zunehmend mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Er war jetzt jenseits der 60, ein Alter, das die meisten seiner Amtsbrüder nicht erreichten. So war z. B. sein Wülfrather Schwager Johann Gerhard Goldbach bereits 1682, im Alter von 43 Jahren, verstorben32, und dessen jüngerer Bruder Peter war nur 50 Jahre alt geworden.

Inzwischen aber waren Peills älteste Söhne in des Vaters Fußstapfen getreten. Ludolf Moritz (1664 in Gevelsberg geboren und in Dhünn zur Schule gegangen) war 1687 Pfarrer in Dhünn und 1691 in Gevelsberg geworden und hatte auch von dort aus noch an der Bergischen Synode teilgenommen (als Märkischer Delegierter). 1702, sechs Jahre nach Carps Tod, wurde er dessen Nachfolger als 2. Pfarrer in Hamm. Zur gleichen Zeit beendete Ludolfs Bruder Peter Conrad Peill (1679 in Wermelskirchen geboren) sein Studium und unterstützte den Vater als Adjunkt in Wermelskirchen, bevor er 1703 Pfarrer in Radevormwald wurde. Beide Söhne hatten in Duisburg studiert (1684 bzw. 1696 immatrikuliert), Ludolf außerdem in Groningen33 und Peter in Bremen.

1686 und 1688 waren die letzten Kinder der Peills (das 16. und 17.) geboren und jeweils im gleichen Jahr gestorben. Zu den Paten des letzten Kindes gehörte der aus Wermelskirchen stammende Hammer Kaufmann Johann Jörgens, verheiratet mit einer Nichte Gottfried Peills, Caecilia Bernsau (Strutz, S. 62).

1694 konnten die Eheleute Peill ihr erstes Enkelkind begrüßen, das als Sohn von Ludolf Moritz in Gevelsberg zur Welt kam, jedoch nur bis 1704 lebte.

Gottfried Peill starb am 13.04.1705 in Wermelskirchen und wurde am 19. April feierlich im Chor seiner Kirche beigesetzt.

Seine Witwe Agnes Peill verbrachte ihren Lebensabend bei Ludolf Moritz Peill in Hamm, wo sie 1718 starb.

Nachkommen

Näheres zu Gottfried Peills Nachkommen wurde bereits im Jahrbuch „Geschichte im Wuppertal“ mitgeteilt,34 daher seien hier nur einige Hinweise angefügt.

Peills ältester Sohn Ludolf Moritz Peill (1664-1727) ging 1702 von Gevelsberg nach Hamm (Westf.), wo er bis zu seinem Tode blieb. Er war mit Margareta Pyll35 verheiratet und hatte mit dieser sechs Kinder, von denen eines wiederum Pfarrer in Hamm wurde (Johann Gottfried Peill, 1691-1757).

Sein um 15 Jahre jüngerer Bruder Peter Konrad (1679-1737), das 12. Kind der Peills, wurde 1703 Pfarrer in Radevormwald, dann in Solingen und schließlich in Duisburg. Peter Konrads gleichnamiger Sohn war Pfarrer in Stolberg (bei Aachen) und dessen ebenfalls gleichnamiger Enkel kehrte von Stolberg ins Wuppertal zurück und gehört zu den bedeutenden Handelsmännern und Honoratioren der nach-napoleonischen Zeit in Elberfeld.

Das siebente Kind der Peills war Johanna Magdalena (1671-1745). Sie wurde am 29. Dezember 1695 zu Gevelsberg von ihrem Bruder Ludolf Moritz Peill getraut, und zwar mit dem Feldapotheker David Balthasar Gleim aus Seehausen am Harz. Deren einzige Tochter Agnes Gleim heiratete 1722 den Duisburger Universitätsprofessor Hildebrand Withof (1694-1769) und hatte drei gelehrte Söhne: Balthasar Eberhard Withof (1723-1755) und Friedrich Theodor Withof (1731-1782) waren beide Professoren an der Hochschule in Lingen, und Johann Philipp Lorenz Withof (1725-1789) war abwechselnd als Arzt und als Professor für Geschichte, Philosophie und Rhetorik tätig, wurde 1769 Nachfolger seines Vaters an der Universität Duisburg und heiratete 1773 Philippine Lüttringhausen in Elberfeld.36

Besondere Erwähnung verdient noch Anna Gertrud (1681-1735), das 13. Kind der Peills. Sie heiratete 1706 den Steuereinnehmer Johann Laurentius Gleim aus Ermsleben, einen Halbbruder ihres Schwagers Balthasar, und schenkte ihm insgesamt 12 Kinder. Das achte dieser Kinder war der Dichter Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719-1803) in Halberstadt. Auch unter ihren Enkelkindern gab es eine Berühmtheit, nämlich die Bremer Pädagogin Betty Gleim (1781-1827). Diese eröffnete 1816 eine Mädchenschule in Elberfeld, wobei allerdings verwandtschaftliche Beziehungen keine Rolle mehr spielten. Leider blieb dieses Elberfelder Schulprojekt nur eine einjährige Episode im Leben und Schaffen Betty Gleims, ist aber desungeachtet für die Wuppertaler Schulgeschichte sehr bemerkenswert.



Johannes Abresch

Literatur

„RBS“: siehe Rosenkranz: Reformierte Bergische Synoden I - III

Abresch, J. (2002): Ludwig Gleim und Wilhelm Heinse. Ein Gedenkblatt zu ihrem 200. Todestag. Geschichte im Wuppertal 11, S. 27-45.

Album studiosorum Duisburgensi. Neuedition durch J. Wijnhoven und M. Komorowski, Duisburger Forschungsstelle „Collegium Cartesianum“, im Internet veröffentlicht: www.uni-duisburg.de/CollCart/cc-home.htm

Bauks, F. W. (1980): Die evangelischen Pfarrer in Westfalen von der Reformationszeit bis 1945. Bielefeld: Luther.

Blank, A. (2001): Dichter, Denker und Gelehrte. J. H. Withof und J. P. L. Withof. Netphen: Casa Blanka. (Books on Demand)

Goebel, M. (1852): Geschichte des christlichen Lebens in der rheinisch-westfälischen evangelischen Kirche. Reprint Giessen 1992: Brunnen.

„GS“: Generalsynodalbuch. Die Akten der Generalsynoden von Jülich, Kleve, Berg und Mark 1610-1793. 1. Teil. Abt.1: 1610-1698. Düsseldorf (1966): Presseverband der EkiR.

Hantsche, I. (1995): Politik und Religion im Bergischen Land im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation. Romerike Berge 45, Heft 4, S. 11-19.

Maßner, H.-J. (1980): Joachim Neander als Rektor der Lateinschule in Düsseldorf. Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 29, S. 209-239.

Overkott, F. (1956): Gevelsberg. Gevelsberg: Baltin.

v. Roden, G. & Jedin, H. (1968): Die Universität Duisburg. Duisburg: Braun.

Rosenkranz, A. (1956): Das evangelische Rheinland. Band I: Die Gemeinden. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.

Rosenkranz, A. (1958): Das evangelische Rheinland. Band II: Die Pfarrer. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.

Rosenkranz, A. (1960): Sitzungsberichte der Convente der reformierten Elberfelder Classis von 1611 bis 1675. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.

Rosenkranz, A.: Die reformierten Bergischen Synoden während des jülich-klevischen Erbfolgestreites. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.
I. Band (1963): Die Zeit des Krieges, 1611-1648.
II. Band (1964): Die Zeit der Gravamina, 1649-1672.
III. Band (1967): Im Zeichen der Kirchenzucht, 1673-1700
.

Rosenkranz, A. (1970): Sitzungsberichte der Convente der reformierten Düsseldorfer Classis von 1673 bis 1700. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.

Rosenkranz, A. (1971): Sitzungsberichte der Convente der reformierten Elberfelder Classis von 1676 bis 1700. Düsseldorf: Presseverband der EkiR.

Rotscheidt, W. (1938): Die Matrikel der Universität Duisburg 1652-1818. Siehe auch:

Rotscheidt, W. (1916ff): Bergische Studenten an der Universität Duisburg. Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins. (über mehrere Jahrgänge verstreuter Matrikel-Auszug mit biografischen Daten, von Otto Schell um weitere Quellenhinweise ergänzt).

Ehrenpreis, S. (1993): „Wir sind mit blutigen Köpfen davongelaufen...“ Lokale Konfessionskonflikte im Herzogtum Berg 1550-1700. Bochum: Winkler.

Scheibe, L. (1893): Festschrift zur 300jährigen Jubelfeier des Elberfelder Gymnasiums. Elberfeld: Lucas.

Schell, O. (1919): Beiträge zur Geschichte der reformierten Gemeinde Elberfeld. Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 51, S. 208-261.

Strutz, E (1927): Geschichte der Familie Peill. Görlitz: Starke.

Wappler, G. (2000): „Leben Sie wohl, geliebter Vater.“ Menschen um Gleim II. Oschersleben: Ziethen.

1 Wenn man sieht, dass in der dickleibigen „Geschichte der Evangelisch-Reformierten Gemeinde Barmen-Gemarke, 1702-1927“ von Werth & Lauffs (554 S.) nicht ein einziger Satz zum Thema „Kirchenfinanzen“ verschwendet wird (mit Ausnahme der kurzen Erwähnung einer besonders stolzen Privatspende), empfindet man den Kontrast zur Neuzeit besonders scharf.

2 Scheibe (1898), S. 10; Schell (1919), S. 241. Ein konkretes Beispiel wurde etwa auf der 103. Bergischen Synode 1673 verhandelt (Rosenkranz, 1967, S.11).

3 Diese Hochschule ist vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm zur Stärkung der Reformierten errichtet und 1655 feierlich eröffnet worden. Der Lehrbetrieb hatte jedoch schon 1652 eingesetzt und dauerte bis 1818 an. Dann wurde die Hochschule geschlossen und gleichzeitig als Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn neu begründet.

4 Rotscheidt, W. (1938). Eine Neuedition der Matrikel wurde kürzlich von J. Wijnhoven und M. Komorowski in der Duisburger Forschungsstelle „Collegium Cartesianum“ erarbeitet und im Internet veröffentlicht: http://www.uni-duisburg.de/Institute/CollCart/matrikel/00-index.htm.

5 ADB Band 4, S. 277f; NDB Band 3, S. 265f.
1999 erschien ein internationaler Sammelband: Theo Verbeek (Ed.): Johannes Clauberg (1622-1665) and Cartesian Philosophy in the Seventeenth Century. Dordrecht: Kluwe, welcher neben Biografie und Bibliografie Claubergs etliche Beiträge zu seinen Descartes-Arbeiten, zu seiner eigenen Philosophie sowie verwandten philosophischen und theologischen Ansätzen und auch zu Claubergs etwas kuriosem Versuch einer philosophischen Etymologie des Deutschen enthält.

6 Reformierte Bergische Provinzialsynode (RBS), s. Literaturverzeichnis (Rosenkranz)

7 Generalsynodalbuch (bearb. von Rosenkranz, 1966), s. Literaturverzeichnis

8 Barbecks Immatrikulation erfolgte am 9. Oktober 1655, seine Promotion wenige Tage später, am 15. Oktober, im Rahmen der Eröffnungsfeierlichkeiten der Universität (v. Roden, 1968, S. 48 & 264).

9 Gleichzeitig war Jonas Barbeck als außerordentlicher Professor für Medizin an der Duisburger Universität tätig. Sein um 13 Jahre jüngerer Bruder Friedrich Gottfried Barbeck wurde später gleichfalls dort Medizinprofessor und außerdem Rektor der Hochschule.

10 Goebel (1852), 2. Band, S. 113

11 RBS II, S. 184ff.

12 Wenige Jahre später konvertierte er nochmals und wurde reformierter Pfarrer im Hannoverschen. Sein Nachfolger Peter Hencke titulierte ihn im Kirchenbuch als „abtrünnigen Mammeluck“. S. Overkott (1956, S. 164).

13 RBS II, S. 242. Für eine solche Aufnahme bedurfte es eigentlich sowohl eines Entlassungsscheins der bisherigen als auch eines Berufungsscheins der neuen Gemeinde.

14 RBS II, S.264, eine landesweite Collecte wurde beschlossen.

15 Dieser Candidat war übrigens Neanders Konrektor an der Düsseldorfer Lateinschule, Wilhelm Bernhausen aus Hilden.

16 Zum Fall Neander siehe z. B. Maßner, H.-J. (1980).

17 40 Jahre zuvor hatte sich übrigens Johann Goldbach selbst durch eine ähnliche Eilaktion das Wülfrather Pfarramt gesichert, nachdem ihm als Pfarrer in Hückeswagen durch den Patron Graf Schwarzenberg die Existenzgrundlage entzogen worden und sein Vater Daniel in Wülfrath verstorben war. Im Streit mit dem ebenfalls gewählten und von der Synode favorisierten Mitbewerber, Pastor Grüter aus Elberfeld, obsiegte Goldbach, weil er mit der Collation durch die „fürstliche Obrigkeit“ (Tecklenburg) damals die besseren Karten hatte und Grüter seinerseits nachgab. (RBS I, S. 246). Zwischen 1647 und 1671 war Johannes Goldbach übrigens nahezu ständiges Mitglied der Duisburger Generalsynode gewesen.

18 Rosenkranz (1971), S. 15

19 Nur die beiden älteren Pastoren Damian Hanstein und Anton Hüls hatten nicht in Duisburg studiert.

20 Rosenkranz (1971), S. 19-22

21 Rosenkranz (1971), S. 26 (Konvent vom 04.10.1678, § 11).

22 Rosenkranz (1971), S. 30 und 34 (Konvent vom 25.09.1679, § 14 und vom 01.10.1680, § 13).

23 Matrikel der Alten Universität Duisburg, Neuedition von Wijnhoven & Komorowski

24 "Cand. theol. Wilhelmus Nagel von Tecklenburg und Wiericus Hoffius von Hamborn legen ihre Kirchenzeugnisse vor, geloben Gehorsam dem, was vom Verhalten der Candidatorum Ministerii hier synodaliter geschlossen, und werden pro recommendatis angenommen." RBS III, S. 65.

25 Internetsite Hofius: http://www.hofius.de/familie

26 Dieses Schreiben der Gemeinde Radevormwald enthielt derart herbe Formulierungen, dass es weder verlesen noch an Peill, der um Kopie gebeten hatte, ausgehändigt wurde. RBS III, S 257f.

27 RBS II, S. 229f. Eines von Wasmunds besonders schlagenden Argumenten war übrigens, die Witwe seines Vorgängers habe bereits auf dem Pfarrland Rüben für ihn ausgesät.

28 RBS II, S 179

29 Ahlius’ Sohn Jakob, ab 1675 Elberfelder Pfarrer, war Peills Kommilitone in Duisburg gewesen.

30 RBS II, S. 239f

31 Rosenkranz (1971), S. 32.

32 Johann Goldbachs Tochter Margareta heiratete den Elberfelder Lateinschul-Rektor Johann Gottschalk Wülfing, der später das Gymnasium in Mörs und dann in Duisburg leitete.

33 Dorther stammte seine Großmutter Anna Goldbach, geb. Babeler, und dort hatten sowohl sein Großvater Johann Goldbach als auch dessen Sohn Johann Gerhard Goldbach studiert.

34 Abresch (2002). Die dortigen Angaben beruhen weitgehend auf Recherchen von Strutz (1927), dessen Daten bezüglich Ludolf Moritz und Johann Gottfried Peill jedoch gegenüber Bauks (1980) teilweise um einige Jahre differieren.

35 Vermutlich stammte M. Pyll aus einer alten Solinger Schwertfegerfamilie, die nicht direkt mit der Peill-Sippe verwandt war, s. Strutz (1927, S. 63f).

36 Näheres s. Blank (2001)